Die wesentlich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz abzuleitenden Anforderungen beim Rückbau von Industrieanlagen bedingen eine der Schadstoffsituation detailliert angepasste Vorgehensweise bei der Rückbau-Ausführung, bei der Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen und bei der Behandlung einzelner Rückbaufraktionen (Ausbau, Wiederverwertung, Entsorgung).
Vorab-Kenntnisse zur Bau- und Schadstoffsituation bieten - z.B. als Grundlage für Ausschreibungen - zusätzliche Planungssicherheit in logistischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht. Optimierte Konzepte zum Umgang mit den Abbruchmaterialien charakterisieren den geordneten Rückbau und sind letztlich Grundlage auch für wirtschaftliches Vorgehen.